Mehr über KIG - Kieferorthopädische Indikationsgruppen
KIG bedeutet Kieferorthopädische Indikationsgruppen und ist ein System für die Beurteilung einer Kiefer- oder Zahnfehlstellung. Anhand der Beurteilung stellt man fest, welche Kosten von der Krankenkasse übernommen werden.
Es gibt fünf Schwierigkeitsgrade, von 1 (sehr leicht) bis 5 (sehr schwer). Bei KIG 1 und 2 müssen die Kosten selbst getragen werden. Bei KIG 3 bis 5 zahlt die Krankenversicherung.
Hier die Fälle, bei denen die Krankenkasse zahlt:
Bei einem Befund von kraniofazialen Anomalien, Lippen-Kiefer-Gaumenspalten (KIG A), zahlt die Krankenkasse bei KIG A5.
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Im Falle von Zahnunterzahl (Aplasie oder Zahnverlust), KIG U, zahlt die Krankenkasse bei KIG U4, wenn präprothetische Kieferorthopädie oder kieferorthopädischer Lückenschluss indiziert wurde.
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Bei Durchbruchstörungen (KIG S) hat der/die Versicherte einen Leistungsanspruch gegenüber seiner/ihrer Krankenkasse bei KIG S4 (Retention, außer 8er) und KIG S5 (Verlagerung, außer 8er).
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Ist die sagittale Stufe distal (KIG D) über 6 und bis 9 mm, so zahlt die Krankenkasse bei KIG D4 und bei KIG D5 (über 9 mm). Bei KIG D5 soll die Frühbehandlung nicht vor dem 4. Lebensjahr beginnen und innerhalb von sechs Kalenderquartalen abgeschlossen sein.
Beispiel: KIG D4 (über 6, bis 9 mm) und KIG D5 (über 9 mm) bezahlt die Krankenkasse und löst die Frühbehandlung ab einem Alter von 4 Jahren aus.
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Bei einer sagittalen Stufe mesial (KIG M) von 0 bis 3 mm, werden die Kosten bei KIG M4 übernommen und bei über 3 mm bei KIG M5. Hier soll in beiden Fällen die Frühbehandlung nicht vor dem 4. Lebensjahr beginnen und innerhalb von sechs Kalenderquartalen abgeschlossen sein.
Beispiel: KIG M3 (von 0, bis 3 mm) und KIG M4 (über 3 mm) bezahlt die Krankenkasse und löst die Frühbehandlung ab einem Alter von 4 Jahren aus.
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Bei KIG O, vertikale Stufe, offen (auch seitlich), zahlt der Versicherer bei KIG O3 (über 2, bis 4 mm), bei KIG O4 (über 4 mm, habituell offen) und bei KIG O5 (über 4 mm, skelettal offen).
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Bei vertikaler Stufe, tief (KIG T), ist die Kostenübernahme bei KIG T3 mit über 3 mm und traumatischem Gingivalkontakt.
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Im Falle von transversalen Abweichungen (KIG B) zahlt die Krankenkasse bei KIG B4 (Bukkal-/Lingualokklusion). Die Frühbehandlung soll nicht vor dem 4. Lebensjahr beginnen und innerhalb von sechs Kalenderquartalen abgeschlossen sein.
Beispiel: KIG B4 bezahlt die Krankenkasse und löst die Frühbehandlung ab einem Alter von 4 Jahren aus.
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Die transversalen Abweichungen mit KIG K werden von der Kasse bezahlt bei KIG K 3 (beidseitiger Kreuzbiss) und bei KIG 4 (einseitiger Kreuzbiss). Auch hier soll die Frühbehandlung nicht vor dem 4. Lebensjahr beginnen und innerhalb von sechs Kalenderquartalen abgeschlossen sein.
Beispiel: Bei KIG K3 und KIG K4 werden die Kosten von der Krankenkasse bezahlt und berechtigt zu einer Frühbehandlung ab einem Alter von 4 Jahren.
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Bei Kontaktpunktabweichungen/Engstand (KIG E) zahlt die Krankenkasse bei KIG E3 (über 3, bis 5 mm) und bei KIG E4 (über 5 mm).
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Die Krankenkasse zahlt bei KIG P, Platzmangel, wenn KIG P3 (über 3, bis 4 mm) vorliegt oder bei KIG P4 (über 4 mm). Die Frühbehandlung soll nicht vor dem 4. Lebensjahr beginnen und innerhalb von sechs Kalenderquartalen abgeschlossen sein.
Beispiel: KIG P3 (über 3, bis 4 mm) und KIG P4 (über 4 mm) bezahlt die Krankenkasse und löst die Frühbehandlung ab einem Alter von 4 Jahren aus.
Es gibt fünf Schwierigkeitsgrade, von 1 (sehr leicht) bis 5 (sehr schwer). Bei KIG 1 und 2 müssen die Kosten selbst getragen werden. Bei KIG 3 bis 5 zahlt die Krankenversicherung.
Hier die Fälle, bei denen die Krankenkasse zahlt:
Bei einem Befund von kraniofazialen Anomalien, Lippen-Kiefer-Gaumenspalten (KIG A), zahlt die Krankenkasse bei KIG A5.
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Im Falle von Zahnunterzahl (Aplasie oder Zahnverlust), KIG U, zahlt die Krankenkasse bei KIG U4, wenn präprothetische Kieferorthopädie oder kieferorthopädischer Lückenschluss indiziert wurde.
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Bei Durchbruchstörungen (KIG S) hat der/die Versicherte einen Leistungsanspruch gegenüber seiner/ihrer Krankenkasse bei KIG S4 (Retention, außer 8er) und KIG S5 (Verlagerung, außer 8er).
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Ist die sagittale Stufe distal (KIG D) über 6 und bis 9 mm, so zahlt die Krankenkasse bei KIG D4 und bei KIG D5 (über 9 mm). Bei KIG D5 soll die Frühbehandlung nicht vor dem 4. Lebensjahr beginnen und innerhalb von sechs Kalenderquartalen abgeschlossen sein.
Beispiel: KIG D4 (über 6, bis 9 mm) und KIG D5 (über 9 mm) bezahlt die Krankenkasse und löst die Frühbehandlung ab einem Alter von 4 Jahren aus.
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Bei einer sagittalen Stufe mesial (KIG M) von 0 bis 3 mm, werden die Kosten bei KIG M4 übernommen und bei über 3 mm bei KIG M5. Hier soll in beiden Fällen die Frühbehandlung nicht vor dem 4. Lebensjahr beginnen und innerhalb von sechs Kalenderquartalen abgeschlossen sein.
Beispiel: KIG M3 (von 0, bis 3 mm) und KIG M4 (über 3 mm) bezahlt die Krankenkasse und löst die Frühbehandlung ab einem Alter von 4 Jahren aus.
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Bei KIG O, vertikale Stufe, offen (auch seitlich), zahlt der Versicherer bei KIG O3 (über 2, bis 4 mm), bei KIG O4 (über 4 mm, habituell offen) und bei KIG O5 (über 4 mm, skelettal offen).
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Bei vertikaler Stufe, tief (KIG T), ist die Kostenübernahme bei KIG T3 mit über 3 mm und traumatischem Gingivalkontakt.
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Im Falle von transversalen Abweichungen (KIG B) zahlt die Krankenkasse bei KIG B4 (Bukkal-/Lingualokklusion). Die Frühbehandlung soll nicht vor dem 4. Lebensjahr beginnen und innerhalb von sechs Kalenderquartalen abgeschlossen sein.
Beispiel: KIG B4 bezahlt die Krankenkasse und löst die Frühbehandlung ab einem Alter von 4 Jahren aus.
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Die transversalen Abweichungen mit KIG K werden von der Kasse bezahlt bei KIG K 3 (beidseitiger Kreuzbiss) und bei KIG 4 (einseitiger Kreuzbiss). Auch hier soll die Frühbehandlung nicht vor dem 4. Lebensjahr beginnen und innerhalb von sechs Kalenderquartalen abgeschlossen sein.
Beispiel: Bei KIG K3 und KIG K4 werden die Kosten von der Krankenkasse bezahlt und berechtigt zu einer Frühbehandlung ab einem Alter von 4 Jahren.
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Bei Kontaktpunktabweichungen/Engstand (KIG E) zahlt die Krankenkasse bei KIG E3 (über 3, bis 5 mm) und bei KIG E4 (über 5 mm).
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Die Krankenkasse zahlt bei KIG P, Platzmangel, wenn KIG P3 (über 3, bis 4 mm) vorliegt oder bei KIG P4 (über 4 mm). Die Frühbehandlung soll nicht vor dem 4. Lebensjahr beginnen und innerhalb von sechs Kalenderquartalen abgeschlossen sein.
Beispiel: KIG P3 (über 3, bis 4 mm) und KIG P4 (über 4 mm) bezahlt die Krankenkasse und löst die Frühbehandlung ab einem Alter von 4 Jahren aus.